Die Gewährleistung des Händlers beim Gebrauchtwagen-Verkauf gilt nur für Mängel am Gebrauchtwagen , die bei der Übergabe vorhanden sind und nicht für Mängel, die während der weiteren Nutzung neu auftreten. Im Falle der Gewährleistung muss der Käufer dem Gebrauchtwagen-Händler Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben und sollte nicht erst in einer anderen Autowerkstatt reparieren und dann dem Händler die Rechnung vorlegen.
Die häufigsten Manipulationen finden übrigens nach wie vor bei der Laufleistung statt. Tacho "zurückdrehen" scheint ein Sport zu sein und wird in einigen Gegenden von Autoverwertern quasi mit angeboten. Sind die Reifen alt oder neu? Das Produktionsdatum steht meist auf dem Reifen und gibt möglicherweise Aufschluss über die Laufleistung (Standleistung). Abgetretene und abgenutzte Pedale verraten den Vielfahrer. Vor dem Kauf empfiehlt sich für den Laien die Prüfung des Gabrauchtwagens durch Dekra oder TüV. Der Fachmann findet schnell Mängel, die den Kaufpreis senken und grobe Fehler beim Gebrauchtwagenkauf vermeiden.